
Vitamin-B12-Arzneimittel:
unsere Produktauswahl für Ihren Vitamin-B12-Mangel
Arzneimittel helfen, einen ärztlich diagnostizierten Vitamin-B12-Mangel auszugleichen. Darüber hinaus eignen sie sich im Vorfeld dazu, einen Mangel gar nicht erst entstehen zu lassen. Was macht ein Arzneimittel aus und welche Vitamin-B12-Arzneimittel hat B12 Ankermann® im Sortiment?
Was macht ein Arzneimittel aus?
Arzneimittel haben verschiedene Funktionen. Sie können im Körper oder auch am Körper wirken und dienen dazu,
- Krankheiten oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhindern oder
- Funktionen des Körpers durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische (den Stoffwechsel betreffende) Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder
- eine medizinische Diagnose zu erstellen, wie zum Beispiel Kontrastmittel.
Arzneimittel enthalten in der Regel einen oder mehrere Wirkstoffe, die für die pharmakologische Wirkung verantwortlich sind, sowie Hilfsstoffe, die die Verarbeitung und Anwendung des Wirkstoffes zum Beispiel als Tablette oder Injektionslösung erst möglich machen.
Von der Entwicklung bis zur Zulassung
Arzneimittel unterliegen dem Arzneimittelgesetz (AMG), das ihre Sicherheit gewährleisten soll. Sie dürfen nur auf den Markt gebracht werden, wenn sie zugelassen wurden. Von der Neuentwicklung eines Arzneimittels bis zu seiner Zulassung ist es ein langer Weg, der in der Regel mehrere Jahre dauert. Zunächst muss der Hersteller klinische Studien durchführen, mit welchen die Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität des Arzneimittels belegt wird. Erst danach kann er eine Zulassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen, das die vorgelegten Studiendaten prüft.
Mit oder ohne Rezept
Der Verkauf oder die Abgabe von Arzneimitteln darf in Deutschland nur über Apotheken erfolgen. Ausnahmen regelt das AMG. Das Gesetz unterscheidet zudem zwischen nicht verschreibungspflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist ein Rezept vom Arzt erforderlich, die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel kannst du ohne Rezept in der Apotheke kaufen. Arzneimittel sind verschreibungspflichtig, wenn ihre Anwendung eine ärztliche Überwachung erfordert. Dazu zählen zum Beispiel Antibiotika. Nicht verschreibungspflichtig sind Arzneimittel, die aufgrund ihres geringeren Risikoprofils auch ohne ärztliche Überwachung mit Beratung in der Apotheke angewendet werden dürfen.
Wichtige Informationen dürfen nicht fehlen
Alle Informationen und Hinweise, die für die sichere Anwendung des Arzneimittels wichtig sind, muss der Hersteller für Patienten in der so genannten Gebrauchsinformation – besser bekannt als Packungsbeilage oder Beipackzettel – zusammenstellen. Ärzte erhalten dies als Fachinformation. Auch die Verpackung von Arzneimitteln muss bestimmte Angaben enthalten. Beworben werden dürfen Arzneimittel nur mit den durch die Zulassung nachgewiesenen Wirkungen des Produkts.
Für wen sind insbesondere Vitamin-B12-Arzneimittel geeignet?
Vitamin-B12-Arzneimittel können helfen, einen Mangel gar nicht erst entstehen zu lassen und einem Defizit vorbeugen. Darüber hinaus eignet sich die Einnahme speziell von Vitamin-B12-Arzneimitteln für Personen, bei denen ein Mangel an Vitamin B12 vorliegt. Die Ursachen für einen Mangel können unterschiedlich sein. Er kann entstehen, wenn dem Körper nicht genug Vitamin B12 mit der Nahrung zugeführt wird wie bei der veganen Ernährung, ein erhöhter Bedarf besteht wie in der Schwangerschaft und Stillzeit oder wenn Medikamente den Stoffwechsel dieses Nährstoffs beeinflussen. Zudem führt unter anderem eine gestörte Aufnahme von Vitamin B12 im Darm langfristig zu einem Mangel. In all diesen Fällen ist es wichtig, den Mangel mithilfe von Vitamin-B12-Arzneimitteln effektiv zu beheben und die Vitamin-B12-Blutwerte wieder zu normalisieren, um schwerwiegende langfristige Folgeerkrankungen zu vermeiden. Nur zugelassene Arzneimittel sind dazu bestimmt, einen Mangel zu behandeln – im Unterschied zu Nahrungsergänzungsmitteln. Sie unterstützen nur die Vitamin-B12-Zufuhr.
Welche Vitamin-B12-Arzneimittel hat B12 Ankermann® im Sortiment?
Die Produktpalette von B12 Ankermann® umfasst drei verschiedene Arzneimittel:
- B12 Ankermann® Tabletten: Dieses hochdosierte Arzneimittel mit 1.000 Mikrogramm Vitamin B12 pro Tablette wirkt einem Mangel effektiv entgegen und kann auch nach einer Therapie mit Spritzen zur weiteren Behandlung eingenommen werden.
- B12 Ankermann® Injekt: Die Injektionslösung mit 1.000 Mikrogramm Vitamin B12 pro Ampulle hilft bei schwerem Mangel bzw. Nervenstörungen oder bei einer perniziösen Anämie, den Vitaminspiegel rasch im Blut zu normalisieren.
- B12 Ankermann® Tropfen: Die Lösung mit 50 Mikrogramm Vitamin B12 pro Milliliter eignet sich, um einem Mangel vorzubeugen.
Fazit
Arzneimittel sind dazu bestimmt, Krankheiten oder Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Für die Zulassung durch das BfArM muss der Hersteller Studien vorlegen und die Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit belegen. Entsprechende Informationen muss er unter anderem auf der Packungsbeilage zusammenstellen. Arzneimittel können Wirkstoffe, beispielsweise Vitamin B12, enthalten - wie die Produkte von B12 Ankermann®. Sie können in Form von Tabletten oder Spritzen einen Mangel wirkungsvoll ausgleichen. B12 Ankermann® Tropfen helfen, ihn gar nicht erst entstehen zu lassen.
FAQs: Häufig gestellte Fragen zu Arzneimitteln von B12 Ankermann®
Können Arzneimittel von B12 Ankermann® ablaufen?
Ja, die Arzneimittel dürfen nach dem auf der Verpackung genannten Verfalldatum („verwendbar bis“) nicht mehr verwendet werden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.
Muss ich etwas bei der Einnahme von B12 Ankermann® Arzneimitteln beachten?
Nimm B12 Ankermann® immer genau wie in der Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit deinem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Erkundige dich bei deinem Arzt oder Apotheker, wenn du dir nicht sicher bist. Bitte halte dich an die Einnahmevorschriften, damit B12 Ankermann® gut wirken kann.
Die B12 Ankermann® Tabletten werden am besten morgens unzerkaut und mit etwas Flüssigkeit nüchtern eingenommen. Als Dosierung wird eine Tablette pro Tag empfohlen.
B12 Ankermann® Injekt wird von deinem Arzt in der Regel intramuskulär verabreicht (in einen Muskel gespritzt). Es kann aber auch langsam intravenös oder subkutan (in eine Vene oder unter die Haut gespritzt) gegeben werden. Zu Beginn der Behandlung wird in den ersten beiden Wochen nach Diagnosestellung 1 Milliliter (1 Ampulle) B12 Ankermann® 1.000 Mikrogramm ein- bis zweimal wöchentlich verabreicht, entsprechend 1.000 bis 2.000 Mikrogramm Cyanocobalamin pro Woche.
Die empfohlene Dosis bei den B12 Ankermann® Tropfen beträgt für Erwachsene einmal täglich ein bis vier Tropfen, für Kinder einmal täglich ein bis zwei Tropfen. Die Tropfen werden mit etwas Flüssigkeit eingenommen.
Wie bewahre ich die Arzneimittel von B12 Ankermann® auf?
Die B12 Ankermann® Arzneimittel sollten für Kinder unzulänglich aufbewahrt und die Tabletten und Tropfen nicht über 25 Grad Celsius gelagert werden. Die Ampullen mit der Injektionslösung und die Tropfen bleiben am besten in der Verpackung, damit sie vor Licht geschützt werden. Die Tropfflasche ist nach dem Gebrauch immer gut zu verschließen.
Was ist der Unterschied zwischen Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel?
Arzneimittel dienen dazu, Krankheiten und Beschwerden zu heilen, zu lindern oder zu verhüten. Für ihre Wirksamkeit und Sicherheit müssen Hersteller von Arzneimitteln klinische Studien vorlegen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft werden. Die Dosierung der Inhaltsstoffe wird genau festgelegt. Erst dann können sie zugelassen werden. Im Unterschied zu Arzneimitteln sind Nahrungsergänzungsmittel dazu bestimmt, die Ernährung einer gesunden Person zu ergänzen. Sie zählen zu den Lebensmitteln und müssen, wenn sie auf den Markt gebracht werden, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Wirksamkeit, Qualität und Verträglichkeit werden nicht behördlich geprüft.